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Neue GOT !

Liebe Patientenbesitzer:innen,

die Gebührenordnung für Tierärzte (kurz GOT) wurde erstmals seit 1999 umfassend geändert und trat am 22.11.2022 vollumfänglich in Kraft.
Hierbei handelt es sich um einen vom Gesetzgeber vorgegebenen Gebührenkatalog für tierärztliche Leistungen, der verpflichtend für alle Tierärzt:innen ist.
In der GOT ist der Leistungskatalog unter anderem durch neue medizinische Verfahren erweitert worden, welche in der alten Fassung nicht vorhanden waren.

Die GOT erhöht die Transparenz der Preise für die erbrachten tierärztlichen Leistungen.

Der §5 der neuen GOT legt fest, dass eine Unterschreitung des einfachen Gebührensatzes nicht zulässig ist. Unsere Kleintierpraxis ist daher angehalten, die Preise entsprechend anzupassen.

Die Bundestierärztekammer hält hierzu weitere Informationen für Sie bereit, einschließlich der gesamten GOT zum Herunterladen.

https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/

Die veröffentlichte Information der Bundestierärztekammer können Sie auch nachlesen unter:

www.tieraerztekammer-wl.de

Bei Fragen steht Ihnen unser Praxisteam gerne telefonisch zur Verfügung.